Ihre Kanzlei für deutsch-türkisches Erbrecht

Unsere Leistungen für Mandanten:

Unsere Leistungen für Rechtsanwälte mit Mandanten / Rechtsfragen mit Türkeibezug

In der anwaltlichen Beratungspraxis kommen zunehmend Rechtsfragen mit Türkeibezug vor, sei es, weil Sie türkische bzw. türkischstämmige Mandanten betreuen oder Ihre Mandantschaft in der Türkei eine private Immobilie erwerben will, Forderungen durchsetzen will oder in der Türkei wirtschaftlich tätig sein möchte.

Sie sind Spezialist in Ihren Tätigkeitsfeldern – wir kennen uns in Rechtsfragen mit Türkeibezug aus.

Rechtsfragen mit Türkeibezug erfordern häufig besondere Kenntnisse des türkischen Rechts und der dortigen Verfahrenspraxis. Wir unterstützen Sie bei der Bearbeitung entsprechender Mandate – ohne dass Sie Ihre Mandantschaft aus der Hand geben müssen. Je nach Bedarf übernehmen wir einzelne Rechtsfragen oder Verfahrensschritte und arbeiten dabei eng mit Ihnen zusammen.

Diskret, kollegial und auf Wunsch selbstverständlich vertraulich.

Zusätzliche Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer Istanbul als Rechtsanwalt "Avukat" für türkisches Recht

Rechtsanwalt Dr. PINARAK ist zugleich als Rechtsanwalt türkischen Rechts bei der Rechtsanwaltskammer Istanbul als „Avukat“ zugelassen. Rechtsanwalt & Avukat Dr. PINARAK ist somit befugt sowohl in Deutschland als auch in der Türkei die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ und „Avukat“ zu führen und kann in beiden Ländern als „vollwertiger“ Rechtsanwalt & Avukat tätig werden. Um diese Doppelqualifizierung zu erhalten, wurde die Juristische Fakultät Istanbul – Istanbul Hukuk Fakültesi besucht und anschließend das juristische Anerkennungs- und Prüfungsverfahren in der Türkei erfolgreich absolviert.

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