Rechtsanwalt & Mediator Dr. Servet Pinarak
Ihr kompetenter Ansprechpartner in deutsch-türkischen Erbfällen und Immobilienrecht
Ihr Fachberater für deutsch-türkische Erbfälle - alles aus einer Hand
Zusätzliche Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer Istanbul als Rechtsanwalt "Avukat" für türkisches Recht
Rechtsanwalt Dr. PINARAK ist zugleich als Rechtsanwalt türkischen Rechts bei der Rechtsanwaltskammer Istanbul als „Avukat“ zugelassen.
Rechtsanwalt & Avukat PINARAK ist somit befugt sowohl in Deutschland als auch in der Türkei die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ und „Avukat“ zu führen und kann in beiden Ländern als „vollwertiger“ Rechtsanwalt & Avukat tätig werden und Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich vertreten.
Um diese Doppelqualifizierung zu erhalten, wurde zusätzlich die Juristische Fakultät Istanbul – Istanbul Hukuk Fakültesi – besucht und anschließend das juristische Anerkennungs- und Prüfungsverfahren in der Türkei erfolgreich absolviert.
Expertise & Erfahrung im deutsch-türkischen Recht durch Fortbildung
Zur Erlangung der Fachkenntnisse im Erbrecht wurde der Fachanwaltslehrgang für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt in Erbrecht“ besucht.
Herr Rechtsanwalt Dr. PINARAK bildet sich durch regelmäßige Teilnahme an Fortbildungslehrgängen für Erbrecht stetig fort und steht unmittelbar kurz vor der Erlangung der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht„.
Darüber hinaus werden regelmäßig Fach- und Fortbildungsseminare in der Türkei zum türkischen Erbrecht besucht.
Geprüfter Testamentsvollstrecker
Rechtsanwalt Dr. PINARAK hat erfolgreich die Lehrveranstaltung zum zertifizierten Testamentsvollstrecker mit Abschlussprüfung (durchgeführt von der deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge – DVEV) bestanden und ist im Register der Testamentsvollstrecker des DVEV eingetragen.
Mediator (interkulturelles Mediationsverfahren)
Aufgrund seiner türkischen Herkunft, mehrjähriger Aufenthalte und seiner Zusatzausbildung in der Türkei ist Rechtsanwalt und Mediator Dr. PINARAK mit den sprachlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Besonderheiten beider Länder bestens vertraut.
Gerade bei grenzüberschreitenden Erbfällen ist dieses Verständnis von besonderem Wert. Es ermöglicht, neben den rechtlichen Aspekten auch kulturelle und persönliche Besonderheiten der Beteiligten zu berücksichtigen und insbesondere in Verhandlungs- und Konfliktsituationen vermittelnd und lösungsorientiert zu agieren.
Bei erbrechtlichen Streitigkeiten, die häufig durch familiäre und emotionale Konflikte geprägt sind, eröffnet die Zusatzqualifikation als Mediator weitere Möglichkeiten für eine außergerichtliche Verständigung. Ziel ist es, tragfähige Lösungen zu entwickeln, langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden und damit auch Kosten und Risiken zu reduzieren.
Mitglied bei der DVEV
Die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) wurde im Jahr 1995 von Erbrechtspraktikern gegründet. Mit über 2.000 auf das Erbrecht spezialisierten Mitgliedern zählt sie zu den führenden Organisationen im Erbrecht in Deutschland.
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht - Deutscher Anwaltsverein
Vereidigter Dolmetscher und Übersetzer
Rechtsanwalt Dr. PINARAK ist allgemein Beeidigter Dolmetscher und Übersetzer für die türkische Sprache beim Landgericht Hannover sowie allgemein Beeidigter Dolmetscher und Übersetzer für die deutsche Sprache beim 3. Notariat Kuşadası-Türkei.
Was wir für Sie beim Kauf einer Immobilie in der Türkei leisten können:
Unsere Dienstleistungen und Angebote im Überblick: