Immobilienbewertung und Immobilienbegutachtung für Immobilien in der Türkei

 

fotoliaWertermittlung für türkische Immobilien

Egal ob Sie eine Immobilie in der Türkei erwerben oder Ihre Immobilie verkaufen wollen; Kenntnisse über den Verkehrswert der Immobilie sind für einen erfolgreichen Abschluss unerlässlich. Unsere Rechtsanwaltskanzlei arbeitet mit zertifizierten Immobilienbewertungsfirmen  und Immobiliensachverständigen in der Türkei zusammen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit können wir Ihnen kostengünstige Begutachtung/Bewertung für türkische Immobilien anbieten.

Wie läuft die Bewertung  bzw. Begutachtung der Immobilie konkret ab?

Wir beauftragen für Sie die Sachverständigen in der Türkei und sorgen für einen reibungslosen Ablauf. Sämtliche Korrespondenz und Wertgutachten werden in deutscher Sprache erstellt. Hierduch entfallen die  - nicht zu unterschätzenden - Übersetzungskosten.

 

Was beinhaltet das Wertgutachten?

  • Objektbesichtigung vor Ort - Die Sachverständigen besichtigen vor Ort in der Türkei die Immobilie
  • Einsicht in das Grundbuch direkt beim türkischen Grundbuchamt (Belastungen, Eigentumsverhältnisse, Beschränkungen usw.)
  • Pfüfung der baurechtlichen Voraussetzungen beim Bauamt bzw. bei der Gemeinde (Informationen über Baugenehmigungen)
  • Lage- und Objektbeschreibung (Gemarkung, Flur, Flurstück, Liegenschaftsbuch, Nutzungsart, Lage, Größe)
  • Wohnumfeldbeschreibung und Berücksichtigung regionaler Faktoren
  • Rechtliche Prüfung (z.B. ob die Immobilie duch deutsche Staatsangehörige erworben werden dürfen)
  • Einholung von Vergleichspreisen - Verkehrswertermittlung

 

Wer führt die Begutachtung aus?

Die Begutachtung und Bewertung der Immobilie erfolgt durch zertifizierte  Sachverständige in der Türkei. Die Bewertung erfolgt objektiv nach anerkannten internationalen Maßstäben unter Einhaltung der erforderlichen Standards und Sachkompetenz.

 

Wer sind die Auftraggeber - Privatpersonen und Institutionen

Wir arbeiten mit dem Markführer auf dem Gebiet der Immobilienbewertung zusammen, der seit Jahren zuverlässig für in- und ausländische  Banken, Kreditinstitute und Gerichte Immobilienbewertungen erstellt und höchstes Vertrauen bei den Auftraggebern genießt.

Zu den Auftraggebern gehören neben den institutionelle Anlegern auch Privatpersonen, die in der Türkei eine Immobilie erwerben wollen (so z.B. ein Ferienhaus) bzw. im Rahmen einer Scheidung, ehelichen Auseinandersetzung, Erbfall und Erbauseinandersetzung eine Wertermittlung für die bestehende Immobilie durchführen wollen.

Weitere Auftraggeber sind Gläubiger von offenen Forderungen, die Ihre titulierten Ansprüche in der Türkei durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchsetzen und/oder sichern wollen.

 

Für welche Objekte werden Wertgutachten durchgeführt?

  • Eigentumswohnungen
  • Ferienhäuser
  • Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Unbebaute Grundstücke
  • Gewerbegrundstücke und Industirestandorte
  • Gewerbeobjekte (Büros, Geschäftsräume)
  • Dingliche Rechte als Grundstückbelastungen (Niebrauch, Haypotheken, Wohnrecht, Wegerecht usw.)

 

Für weitere Fragen und ein unverbindliches Angebot stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.