Erbrechtliche Beratung und Vertretung: Schwerpunkt deutsch-türkisches Erbrecht

Erbrechtliche Angelegenheiten mit Türkeibezug spielen zunehmend auch in Deutschland eine große Rolle. Wir haben uns auf die Beratung über das deutsch-türkische Erbrecht spezialisiert und beraten Sie umfassend über das deutsch-türkische Erbrecht.

Unsere Beratungsfelder umfassen insbesondere folgende erbrechtliche Bereiche:

 

  • Sie wollen den Nachlass in der Türkei regeln
  • Sie brauchen einen türkischen Erbschein
  • Sie wollen herausfinden, ob für den Nachlass das türkische Erbrecht Anwendung findet
  • Sie wollen die erbrechtliche Auseinandersetzung mit den Miterben vermeiden bzw. brauchen hierzu eine rechtliche Beratung
  • Sie vertrauen Ihren Angehörigen in der Türkei nicht und wollen die erbrechtliche Auseinandersetzung von Deutschland aus steuern und regeln
  • Sie wollen das Vermögen (den Nachlass in der Türkei) verwerten bzw. veräußern

 

Sie können uns aus dem gesamten Bundesgebiet in Deutschland mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Durch unsere Kooperationspartner in der Türkei können wir die Angelegenheit regeln, ohne dass Sie in die Türkei reisen müssen. Hierdurch können erhebliche Reisekosten erspart werden.

Durch die Anwendung des RVG (das Deutsche Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) bleiben die Kosten transparent.