Immobilienerwerb in der Türkei - Beratung und Betreuung beim Kauf einer Immobilie

Schritt für Schrift zum Eigentum in der TürkeiSchritt für Schritt zum Eigentum in der Türkei

Unsere Rechtsanwaltskanzlei berät Sie beim Kauf einer Immobilie (Haus, Ferienwohnung, Grundstück) in der Türkei.

Wir helfen Ihnen bei der Suche sowie beim Kauf einer Immobilie und beraten Sie umfassend über die Möglichkeiten, wie Sie den Eigentumserwerb rechtssicher gestalten können.

 

Was wir für Sie leisten können- Ihre Vorteile
 

Unsere Dienstleistungen im Überblick:

  • Hilfestellung bei der Immobiliensuche (z.B. durch Online-Recherche)
  • Individuelle Beratung beim Immobilienerwerb
  • Durchführung der Korrespondenz mit der Türkei
  • Hilfe bei der Vertragsanbahnung & Vertragsgestaltung
  • Übernahme der Schriftverkehr mit allen Beteiligten
  • Durchführung und Übernahme der Verhandlungen
  • Überwachung des Zahlungsverkehrs
  • Hilfestellung und Betreuung auch nach dem Kauf der Immobilie

Unsere Stärken - Was uns auszeichnet:

  • Unabhängigkeit (wir vertreten nur Ihre Interessen)
  • Landeskenntnisse der Kanzlei (geografische, sprachliche und kulturelle)
  • Kostentransparenz
  • Betreuung vor Ort

 

Wie läuft das Ganze ab? Ein Beispiel aus unserer Tätigkeit.
 

Nachfolgend möchten wir gerne  unsere Tätigkeit Anhand eines Beispiels aus der Praxis aufzeigen.

Ein Beispiel aus der Praxis:

Ein in Deutschland ansässiges Ehepaar entschließt sich in der Türkei eine Wohnung zu erwerben.

Phase 1 (Erstberatung)

Das Ehepaar nimmt mit uns telefonisch Kontakt auf. Im Rahmen dieses kostengünstigen Erstberatungsgesprächs beraten wir das Ehepaar über die  einzelnen Möglichkeiten des Eigentumserwerbs in der Türkei und geben ihnen rechtliche sowie praktische Tipps. Dieses Gespräch kann sowohl telefonisch als auch schriftlich (z.B. per E-Mail) erfolgen.

Kosten: 50 - 100 €

 

Phase 2 (Wünsche und Bedürfnisse ermitteln) 

Das Ehepaar teilt uns im Rahmen dieses Erstgesprächs seine Wünsche und Bedürfnisse mit.  Aufgrund der  Informationen können wir dem Ehepaar bereits (sofern hierzu ein Bedarf besteht)  einige Regionen in der Türkei vorschlagen. Denn es muss nicht immer Antalya oder Alanya sein. Es gibt auch unentdeckte Regionen, wo die Immobilienpreise noch erschwinglich sind und die gleichen Vorzüge bieten, wie die vorgenannten stark besiedelten Regionen. 

Kosten: wie vor.

 

Phase 3 (Immobiliensuche)

Nach dem Erstgespräch beauftragt das Ehepaar uns mit einer Online-Recherche, wo wir oberflächlich zunächst einige Internetportale nach geeigneten Immobilen durchstöbern und das Suchergebnis dem Ehepaar mitteilen.

Das Ehepaar sucht für sich einige der durch uns unverbindlich  vorgeschlagenen Immobilen aus und teilt uns mit, welche Immobilen für sie in Frage kommen könnte.

Kosten: je nach Aufwand, ca. 200-500 €

 

Phase 4 (Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer)

Im weiteren Verlauf setzen wir uns mit dem Verkäufer in Verbindung und holen weitere Informationen (z.B. weitere Bilder, Grundbuchauszug, den voraussichtlichen Verkaufspreis usw.) über die Immobilie. Sofern die Konditionen für das Ehepaar akzeptabel sind und zusagen,  klären wir die Einzelheiten mit dem Verkäufer ab und vereinbaren gegebenenfalls einen Besichtigungstermin vor Ort.

Das Ehepaar konnte bis zu dieser Phase alles von Deutschland aus regeln und musste keine unnötigen Kosten aufwenden. Wir haben alles gemeinsam mit dem Ehepaar von Deutschland aus koordiniert und dem Ehepaar hierdurch Zeit und Kosten erspart. 

Kosten: Vergütungsvereinbarung bzw. gesetzliche Regelungen

 

Phase 5 (Besichtigungstermin)

Im weiteren Verlauf organisieren wir  für das Ehepaar den Besichtigungstermin mit allen Einzelheiten  (so z.B. den Flug, die Hotelbuchung, einen ortansässigen Vertreter, Dolmetscher usw.).

Nach der örtlichen Besichtigung der Immobile teilt das Ehepaar uns mit, dass sie die Immobilie in der Türkei gerne erwerben möchte.

Kosten: Vergütungsvereinbarung bzw. gesetzliche Regelungen

  

Phase 6 (Verhandlungen mit dem Verkäufer)

Wir verhandeln nun die Verkaufsbedingungen mit dem Verkäufer aus und entwerfen einen individuellen Kaufvertrag. Sobald die Parteien sich über die Vertragsregelungen einigen, beginnen wir mit den Formalitäten. Hierzu werden die erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden eingeholt, ein Treuhandkonto eingerichtet und für die Eigentumsübertragung ein Termin beim Grundbuchamt vereinbart.

Kosten: Vergütungsvereinbarung bzw. gesetzliche Regelungen

  

Phase 7 (Eigentumsübertragung & Zahlung)

Nach der Eigentumsüberschreibung und von uns überwachten Zahlungsverkehr erhält das Ehepaar das Grundbuch über die Immobile.

Kosten: Vergütungsvereinbarung bzw. gesetzliche Regelungen

 

Damit das Ehepaar auch nach dem Erwerb der Immobilie weiterhin Freude daran hat, unterstützen wir sie auch im Anschluss und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Wie dieses Praxisbeispiel zeigt, kann ein Immobiliekauf fast vollständig von Deutschland aus koordiniert und betreut werden.  Durch den direkten Ansprechpartner in Deutschland  ist das Ehepaar kein Risiko eingegangen und hat enorme Kosten gespart.

 

Und eine Sache zum Schluss:

Unsere Rechtsanwaltskanzlei arbeitet nicht mit den örtlichen Immobilienmaklern zusammen. Hierdurch können wir gewährleisten, dass wir AUSSCHLIESSLICH die Interessen unserer Mandantschaft wahrnehmen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.